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    16. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit · Vorsorgehelfer Team

    Unverheiratet zusammenleben: Warum Sie ohne Vorsorgedokumente rechtlich Fremde sind

    Etwa jede dritte Partnerschaft in Deutschland ist nicht durch eine Ehe formalisiert. Viele dieser Paare leben seit Jahren oder Jahrzehnten zusammen, haben gemeinsame Kinder, teilen Wohnung und Finanzen. Doch im deutschen Recht existiert die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Institution praktisch nicht — zumindest nicht, wenn es um Vertretung in Gesundheitsfragen, Vermögensentscheidungen oder den Todesfall geht. Wer das nicht aktiv regelt, riskiert, dass im Ernstfall ein gerichtlich bestellter Betreuer über den eigenen Partner entscheidet — und nicht der Mensch, der einen am besten kennt.

    Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nicht für Sie

    Seit Januar 2023 können Ehepartner und eingetragene Lebenspartner füreinander in Gesundheitsangelegenheiten entscheiden, wenn der andere dazu nicht in der Lage ist. Das regelt § 1358 BGB. Dieses Recht ist auf sechs Monate begrenzt und umfasst keine Vermögensangelegenheiten — aber es gibt immerhin eine gesetzliche Grundlage.

    Für unverheiratete Paare existiert diese Grundlage nicht. Es spielt keine Rolle, ob Sie seit 30 Jahren zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben: Ohne Vorsorgevollmacht sind Sie rechtlich ein Fremder. Das Krankenhaus muss Ihnen keine Auskunft geben. Der behandelnde Arzt ist Ihnen gegenüber an die Schweigepflicht gebunden. Und bei Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen haben Sie kein Mitspracherecht.

    1. Vorsorgevollmacht — das wichtigste Dokument

    Die Vorsorgevollmacht ist das zentrale Instrument für unverheiratete Paare. Sie ermächtigt den Partner, in klar definierten Bereichen für Sie zu handeln: Gesundheitsentscheidungen, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten.

    Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht muss nicht notariell beurkundet werden. Die Schriftform mit Unterschrift und Datum genügt (§ 167 Abs. 2 BGB). Allerdings verlangen Banken und Grundbuchämter häufig eine notarielle Beglaubigung, wenn die Vollmacht Vermögensangelegenheiten oder Immobiliengeschäfte umfassen soll. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Vollmacht beglaubigen — die Kosten liegen je nach Vermögenswert bei 50 bis 200 Euro.

    Beide Partner sollten jeweils eine eigene Vorsorgevollmacht für den anderen erstellen. Eine gegenseitige Vollmacht in einem Dokument ist zwar möglich, aber unpraktisch: Wird das Dokument benötigt, muss es im Original vorliegen.

    2. Patientenverfügung — Ihr Wille, nicht der Ihres Partners

    Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen — unabhängig davon, wer die Entscheidung umsetzt. Sie ist in § 1827 BGB verankert und muss schriftlich verfasst sein.

    Für unverheiratete Paare ist die Patientenverfügung besonders relevant, weil sie den Bevollmächtigten entlastet. Ohne klare Anweisungen steht Ihr Partner vor der Frage, ob er lebensverlängernde Maßnahmen fortführen oder beenden lassen soll — ohne rechtliche Absicherung und unter enormem emotionalem Druck. Eine präzise Patientenverfügung nimmt ihm diese Last.

    Der BGH hat in mehreren Entscheidungen (XII ZB 61/16, XII ZB 604/15) klargestellt, dass eine Patientenverfügung nur dann bindend ist, wenn sie konkret genug formuliert ist. Allgemeine Formulierungen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen nicht aus. Es müssen konkrete Behandlungssituationen und die jeweilige Entscheidung benannt werden.

    3. Schweigepflichtentbindung — oft vergessen

    Selbst mit Vorsorgevollmacht kann es in der Praxis Probleme geben, wenn keine ausdrückliche Schweigepflichtentbindung vorliegt. Ärzte sind gemäß § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine separate Schweigepflichtentbindung — oder zumindest ein entsprechender Passus in der Vorsorgevollmacht — stellt sicher, dass Ihr Partner medizinische Informationen erhält, auch bevor ein Notfall eintritt.

    Das ist kein theoretisches Problem: In der Praxis verweigern Kliniken regelmäßig Auskünfte an unverheiratete Partner, wenn keine dokumentierte Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt.

    4. Betreuungsverfügung — die Rückversicherung

    Falls Ihre Vorsorgevollmacht aus irgendeinem Grund nicht greift — etwa weil das Original nicht auffindbar ist oder ein Dritter die Wirksamkeit anzweifelt — entscheidet das Betreuungsgericht, wer Ihr Betreuer wird. Ohne Betreuungsverfügung hat Ihr unverheirateter Partner keinen gesetzlichen Vorrang. Das Gericht könnte einen Berufsbetreuer bestellen.

    Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, dass Ihr Partner als Betreuer bestellt werden soll. Das Gericht ist an diesen Wunsch zwar nicht absolut gebunden, weicht aber nur in begründeten Ausnahmefällen davon ab (§ 1816 Abs. 2 BGB).

    Was viele nicht wissen: Das Erbrecht ignoriert Sie ebenfalls

    Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Stirbt Ihr Partner ohne Testament, erben die gesetzlichen Erben — Kinder, Eltern, Geschwister. Sie gehen leer aus, selbst wenn Sie die gemeinsame Immobilie mitfinanziert haben.

    Das ist kein Vorsorgethema im engeren Sinne, aber es gehört zur Gesamtbetrachtung: Wer seine Vorsorgedokumente erstellt, sollte gleichzeitig ein Testament aufsetzen. Dabei ist zu beachten, dass unverheiratete Partner steuerlich deutlich schlechter gestellt sind — der Freibetrag liegt bei 20.000 Euro statt 500.000 Euro bei Ehepartnern.

    Hinterlegung und Auffindbarkeit

    Vorsorgedokumente nützen nur, wenn sie im Ernstfall gefunden werden. Das gilt für alle, aber für unverheiratete Paare besonders: Während bei Ehepaaren das Ehegattennotvertretungsrecht zumindest sechs Monate überbrückt, haben unverheiratete Partner ohne sofort verfügbare Vollmacht keinerlei Handlungsspielraum.

    Registrieren Sie Ihre Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die Registrierung kostet einmalig zwischen 13 und 26 Euro und stellt sicher, dass das Betreuungsgericht im Ernstfall von Ihrer Vollmacht erfährt.

    Zusätzlich sollte jeder Partner wissen, wo die Originaldokumente liegen. Eine Notfallkarte im Geldbeutel mit dem Hinweis auf die Vorsorgevollmacht kann im Akutfall entscheidend sein.

    Fazit

    Die rechtliche Realität ist eindeutig: Ohne aktive Vorsorge sind unverheiratete Partner in Deutschland schlechter gestellt als jeder entfernte Verwandte. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Schweigepflichtentbindung und Betreuungsverfügung sind keine optionalen Extras — sie sind die einzige Möglichkeit, Ihrem Partner die Rechte zu geben, die Ehepartner automatisch haben.

    Der Aufwand ist überschaubar: Alle vier Dokumente lassen sich an einem Nachmittag erstellen. Auf vorsorgehelfer.com können Sie Ihre Vorsorgedokumente erstellen und dabei alle Instrumente in einem durchgängigen Prozess abdecken — rechtssicher und ohne juristisches Vorwissen.

    Häufige Fragen

    Brauchen unverheiratete Paare eine Vorsorgevollmacht?

    Ja. Ohne Vorsorgevollmacht haben Partner kein gesetzliches Vertretungsrecht — weder im Krankenhaus noch bei Behörden oder Banken.

    Reicht eine gegenseitige Vorsorgevollmacht?

    Rechtlich ja, aber praktisch ungünstig. Das Original muss im Ernstfall vorliegen. Getrennte Dokumente für jeden Partner sind empfohlen.

    Was kostet eine notarielle Beglaubigung der Vorsorgevollmacht?

    Je nach Vermögenswert zwischen 50 und 200 Euro. Sie ist nur nötig, wenn Immobilien- oder Grundstücksgeschäfte abgedeckt werden sollen.

    Bereit, Ihre Vorsorge sicher zu regeln?

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