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    10. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit · Simon Kellermann

    Digitaler Nachlass: Was mit Ihren Online-Konten passiert, wenn Sie es nicht regeln

    Wer stirbt, hinterlässt heute nicht nur Bankkonten und Immobilien, sondern auch E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Streaming-Abos und möglicherweise Kryptowährungen. Dieser digitale Nachlass ist rechtlich Teil der Erbmasse — aber praktisch oft unerreichbar, weil niemand die Zugangsdaten kennt. Das Ergebnis: Erben verbringen Wochen damit, Plattformen anzuschreiben, Sterbeurkunden einzureichen und Erbscheine vorzulegen. Laufende Abos kosten weiter Geld. Und bei Kryptowährungen kann der Zugang unwiederbringlich verloren gehen.

    Was das Gesetz sagt: § 1922 BGB und die Gesamtrechtsnachfolge

    Die rechtliche Ausgangslage ist klar: Nach § 1922 BGB geht das gesamte Vermögen eines Verstorbenen auf die Erben über — das schließt digitale Inhalte ein. Erben treten kraft Gesamtrechtsnachfolge in alle Verträge ein, auch in Nutzungsverträge mit Online-Plattformen.

    Das hat der Bundesgerichtshof 2018 in einer Grundsatzentscheidung bestätigt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018, Az. III ZR 183/17). Im konkreten Fall ging es um den Facebook-Account einer verstorbenen Minderjährigen. Der BGH entschied: Die Erben haben Anspruch auf vollständigen Zugang zum Konto, einschließlich der privaten Nachrichten. Der Nutzungsvertrag mit Facebook sei nicht höchstpersönlicher Natur und gehe daher auf die Erben über.

    OLG Oldenburg 2024: Erben dürfen Accounts aktiv nutzen

    Einen wichtigen Schritt weiter ging das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 30. Dezember 2024 (Az. 13 U 116/23). Die Alleinerbin eines verstorbenen Instagram-Nutzers klagte, nachdem Meta den Account in den sogenannten Gedenkzustand versetzt hatte — lesbar, aber nicht mehr nutzbar.

    Das OLG entschied: Erben haben nicht nur passiven Lesezugriff, sondern ein uneingeschränktes aktives Nutzungsrecht. Die Leistungen der Plattform seien technischer Natur und könnten unabhängig von der Person des ursprünglichen Vertragspartners erbracht werden. Eine Revision zum BGH wurde zugelassen, das Verfahren ist also noch nicht abschließend geklärt.

    Für die Praxis bedeutet das: Die Rechtslage entwickelt sich zugunsten der Erben. Aber ein Recht auf Zugang nützt wenig, wenn der praktische Zugang fehlt.

    Das eigentliche Problem: Passwörter

    Juristische Ansprüche sind das eine. In der Realität scheitert der Zugang fast immer an fehlenden Zugangsdaten. Wer kein Passwort für das E-Mail-Konto des Verstorbenen hat, muss sich an den Provider wenden — mit Sterbeurkunde, Erbschein und oft wochenlanger Wartezeit. Bei manchen Anbietern ist eine Kontowiederherstellung gar nicht vorgesehen.

    Besonders kritisch wird es bei Zwei-Faktor-Authentifizierung: Ohne Zugriff auf das registrierte Smartphone oder die Authenticator-App ist selbst mit dem richtigen Passwort kein Login möglich.

    Die Lösung ist keine juristische, sondern eine organisatorische: eine strukturierte Passwortliste oder ein Passwortmanager mit geregeltem Notfallzugang.

    Passwortmanager mit Notfallfunktion

    Moderne Passwortmanager wie Bitwarden oder 1Password bieten Notfallzugang-Funktionen an. Dabei benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Ernstfall Zugriff beantragen können — nach einer von Ihnen festgelegten Wartezeit.

    Das ist deutlich sicherer als eine Passwortliste auf Papier oder in einem Umschlag beim Notar. Denn der Passwortmanager bleibt zu Lebzeiten geschützt, wird regelmäßig aktualisiert und enthält automatisch alle aktuellen Zugangsdaten.

    Wichtig: Notieren Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht, dass Ihre bevollmächtigte Person auch den digitalen Nachlass verwalten darf. Und hinterlegen Sie — separat und sicher — den Namen des verwendeten Passwortmanagers sowie die Zugangsdaten für den Notfallzugang.

    Sonderfall Kryptowährungen

    Bei Kryptowährungen gibt es keine zentrale Stelle, die Erben Zugang gewähren kann. Der Zugang hängt ausschließlich am Private Key oder der Seed Phrase. Geht beides verloren, sind die Werte unwiederbringlich weg — egal was im Erbschein steht.

    Wer Kryptowährungen besitzt, muss die Seed Phrase separat und sicher aufbewahren: in einem versiegelten Umschlag bei einem Notar, in einem Bankschließfach oder aufgeteilt auf mehrere sichere Orte (sogenanntes Shamir-Backup). In der Vorsorgevollmacht sollte ein Hinweis stehen, wo diese Informationen zu finden sind — ohne die Seed Phrase selbst im Dokument zu nennen.

    Laufende Verträge und Abonnements

    Ein oft übersehener Aspekt: Viele Online-Dienste laufen als Abonnement mit automatischer Verlängerung. Spotify, Netflix, Cloud-Speicher, Software-Lizenzen — nach dem Tod laufen die Abbuchungen weiter, bis jemand aktiv kündigt.

    Ohne eine Übersicht über bestehende Abonnements müssen Erben die Kontoauszüge der letzten Monate durchgehen, um alle laufenden Zahlungen zu identifizieren. Eine aktuelle Liste aller Abos und Verträge — idealerweise im Passwortmanager hinterlegt — spart Zeit und Geld.

    Was Sie jetzt tun sollten

    Digitale Vorsorge ist keine einmalige Aktion, sondern ein laufender Prozess. Drei Maßnahmen bilden die Grundlage:

    Erstens: Richten Sie einen Passwortmanager mit Notfallzugang ein und pflegen Sie dort alle Zugangsdaten.

    Zweitens: Ergänzen Sie Ihre Vorsorgevollmacht um eine ausdrückliche Regelung zum digitalen Nachlass. Die bevollmächtigte Person sollte befugt sein, auf Online-Konten zuzugreifen, Verträge zu kündigen und Daten zu sichern oder zu löschen.

    Drittens: Hinterlegen Sie die Information, wo Ihre Zugangsdaten zu finden sind, an einem sicheren Ort — und teilen Sie diesen Ort Ihrer Vertrauensperson mit. Die Notfallkarte, die wir in einem früheren Artikel besprochen haben, kann auch einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort der digitalen Zugangsdaten enthalten.

    Wer keine umfassende Vorsorgevollmacht hat, sollte zumindest eine separate Vollmacht für den digitalen Nachlass erstellen. Auf vorsorgehelfer.com können Sie Ihre Vorsorgevollmacht erstellen und dabei auch den digitalen Nachlass ausdrücklich mit einbeziehen — rechtssicher und ohne juristisches Vorwissen.

    Häufige Fragen

    Was passiert mit meinen Social-Media-Accounts nach dem Tod?

    Erben haben nach BGH-Recht Anspruch auf vollständigen Zugang. Viele Plattformen bieten aber nur einen Gedenkzustand oder löschen den Account. Ohne Zugangsdaten kann der Zugriff Wochen dauern.

    Sind Kryptowährungen Teil der Erbmasse?

    Ja, nach § 1922 BGB gehören sie zur Erbmasse. Aber ohne Private Key oder Seed Phrase sind sie praktisch unwiederbringlich verloren.

    Kann mein Bevollmächtigter auf meine E-Mails zugreifen?

    Nur wenn die Vorsorgevollmacht den digitalen Nachlass ausdrücklich abdeckt und über den Tod hinaus gilt.

    Bereit, Ihre Vorsorge sicher zu regeln?

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