Was kostet eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beim Notar – und geht es günstiger?
Wer sich informiert, was eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beim Notar kostet, stößt schnell auf Beträge zwischen 60 und mehreren hundert Euro – abhängig vom Vermögen. Gleichzeitig kursieren im Netz kostenlose Vordrucke, die im Ernstfall häufig unwirksam sind. Dieser Ratgeber vergleicht die drei Wege ehrlich: den Notar, den kostenlosen Vordruck und die geführte Online-Erstellung. Das Ergebnis vorab: Für die allermeisten Menschen sind beide Vorsorgedokumente ohne Notar wirksam, wenn die Formanforderungen (§ 1827 BGB bzw. Schriftform) erfüllt sind – und wenn sie inhaltlich sauber und nach den BGH-Beschlüssen 2016–2018 formuliert sind.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?
Die Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem sogenannten Geschäftswert. Der Geschäftswert entspricht in der Regel der Hälfte Ihres Reinvermögens (Vermögen minus Schulden), mindestens jedoch 3.000 € und höchstens 1 Mio. €.
Bei einer reinen Beglaubigung der Unterschrift (0,2-Gebühr) bewegen sich die Kosten meist zwischen 20 € und 70 €. Bei einer notariellen Beurkundung (1,0-Gebühr) – die für Immobiliengeschäfte oder umfangreiche Bankvollmachten oft empfohlen wird – zahlen Sie deutlich mehr: bei 100.000 € Geschäftswert rund 165 € netto, bei 500.000 € etwa 435 € netto. Dazu kommen Auslagen, Schreibgebühren und 19 % Umsatzsteuer.
Eine Patientenverfügung ist beim Notar ebenfalls möglich, wird aber selten gesondert beurkundet – meist wird sie zusammen mit der Vorsorgevollmacht abgelegt. Rechtlich nötig ist das nicht: Eine Patientenverfügung muss laut § 1827 BGB lediglich schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
Wann ist ein Notar wirklich notwendig?
Für die meisten Alltagssituationen ist ein Notar bei der Vorsorgevollmacht nicht zwingend erforderlich. Kliniken, Ärzte, Pflegeheime und die meisten Behörden akzeptieren eine privatschriftliche Vollmacht, wenn sie eindeutig formuliert, datiert und unterschrieben ist.
Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung wird nur in wenigen Konstellationen wirklich notwendig: bei Immobiliengeschäften (Verkauf, Belastung, Grundbucheintragungen), bei umfangreichen Bankvollmachten – wobei viele Banken zusätzlich eigene Formulare verlangen –, bei Unternehmensbeteiligungen und Handelsregistereintragungen sowie bei der Aufnahme oder Kündigung von Verbraucherdarlehen über 8.000 €.
Wer weder Immobilien besitzt noch ein Unternehmen führt, kommt in aller Regel ohne Notar aus. Für die Patientenverfügung hat der Bundesgerichtshof mehrfach klargestellt: Entscheidend ist die inhaltliche Konkretheit, nicht die notarielle Form.
Kostenloser Vordruck: Warum billig teuer werden kann
Kostenlose Patientenverfügung-Vordrucke aus dem Netz oder vom Bundesjustizministerium wirken auf den ersten Blick wie die einfachste Lösung. Das Problem: Eine Herforder Intensivmediziner-Studie zeigt, dass nur rund 2 % der vorgelegten Verfügungen im konkreten Behandlungsfall ohne Rückfragen umsetzbar sind.
Der Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 61/16) hat klar entschieden: Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nicht. Ohne konkrete Behandlungssituationen und konkrete Maßnahmen ist die Verfügung unwirksam. Ein kostenloser Vordruck spart also nur dann Geld, wenn er im Ernstfall wirklich greift – und das ist statistisch die Ausnahme.
Mehr Details dazu im Beitrag Kostenlose Patientenverfügung-Vorlage: was sie nicht kann.
Der Vergleich: Notar, Vordruck und Online-Erstellung
Notar: 60–400 € (abhängig vom Vermögen), individueller Termin, Beratung inklusive, aber häufig wenig medizinische Tiefe bei der Patientenverfügung. Ein Termin dauert typischerweise 30–60 Minuten – hinzu kommen Vorbereitung und Wartezeit auf einen freien Termin, oft mehrere Wochen.
Kostenloser Vordruck: 0 €, sofort verfügbar, hohes Risiko der Unwirksamkeit. Sie tragen das komplette Verständnis- und Formulierungsrisiko selbst und haben keine Anleitung, welche Situationen und Maßnahmen für Sie relevant sind.
Online-Erstellung mit Vorsorgehelfer: in der Beta-Phase kostenlos, rund 20 Minuten Zeitaufwand, geführter Prozess auf Basis der Textbausteine des Bundesjustizministeriums. Sie erhalten Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Notfallkarte mit QR-Code in einem Paket – ohne Notar wirksam, sobald Sie sie eigenhändig unterschreiben. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Wann Vorsorgehelfer die richtige Wahl ist
Vorsorgehelfer eignet sich für alle, die ihre Vorsorge sauber und zeitnah regeln wollen, ohne auf einen Notartermin zu warten und ohne das Risiko einer unwirksamen Vorlage. Der Prozess läuft komplett digital von zuhause aus, ist in etwa 20 Minuten abgeschlossen und deckt alle vier zentralen Vorsorgedokumente ab.
Wenn Sie Immobilien übertragen, ein Unternehmen führen oder umfangreiche Bankvollmachten benötigen, bleibt der Notar für diese speziellen Rechtsgeschäfte notwendig. Für die medizinische Vorsorge – also Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten und Betreuungsverfügung – ist der Online-Weg jedoch für die meisten Menschen die schnellere, günstigere und im Ernstfall oft konkretere Lösung.
Einen Überblick über alle Vorsorgedokumente in Deutschland finden Sie im Vorsorge-Leitfaden 2026.
Häufige Fragen
Was kostet eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beim Notar?
Je nach Vermögen zwischen etwa 60 € (Beglaubigung bei kleinem Geschäftswert) und 400 € oder mehr (Beurkundung bei höherem Vermögen). Grundlage ist das GNotKG mit einem Geschäftswert von meist der Hälfte des Reinvermögens.
Braucht eine Vorsorgevollmacht einen Notar?
Ja, in der Regel schon. Kliniken, Ärzte und die meisten Behörden akzeptieren eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht. Nur bei Immobilien-, Handelsregister- oder größeren Bankgeschäften ist eine notarielle Form nötig.
Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein. Laut § 1827 BGB genügt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Wichtig ist die inhaltliche Konkretheit – konkrete Situationen und konkrete Maßnahmen – nicht die notarielle Form.
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